ACHTUNG!
Zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter vor der Infektion mit dem Corona-Virus sind wir weiter angehalten, während der Beratung Alltagsmasken zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Schuldnerberatung NWM ist eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern – v. d. d. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales – und durch den Landkreis Nordwestmecklenburg finanzierte und gemäß der Insolvenzordnung anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für verschuldete und von Überschuldung bedrohte Privatpersonen aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Unsere Beratung ist kostenfrei.
Erfassung der gesamten Schuldenlage und gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Thoralf Wecke - Leiter/Berater - t.wecke@schuldnerberatung-nwm.de
Susanne Grehn - Beraterin - s.grehn@schuldnerberatung-nwm.de
Eckhard Wolf - Berater - e.wolf@schuldnerberatung-nwm.de
Jana Rieger - Verwaltungskraft - j.rieger@schuldnerberatung-nwm.de
Wismarsche Straße 5
23936 Grevesmühlen
Telefon: 0 38 81 / 71 63 04
Telefax: 0 38 81 / 7 19 80 51
E-Mail: kontakt@schuldnerberatung-nwm.de
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
(gleichzeitig offene Sprechstunde für Krisenintervention)
Freitag: nach Vereinbarung
Das Ausstellen einer P-Konto-Bescheinigung ist an jedem Werktag zu den angegebenen Bürozeiten möglich; bitte rufen Sie vorher an, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Mittels einer P-Konto-Bescheinigung kann der Kontoinhaber gegenüber seiner Bank nachweisen, dass über den Grundfreibetrag (1.340,00 EUR; Stand: 07/2022) hinausgehende Geldbeträge nicht von einer Pfändung erfasst sind, wenn er Freibeträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen geltend machen kann.
Mitzubringen sind:
Nachzahlungsbeträge für vergangene Zeiträume können nicht über eine Bescheinigung geschützt werden. Hierfür ist ein individueller Freigabeantrag an das Vollstreckungsgericht erforderlich. Sprechen Sie uns an!
Unser Informationsangebot ist keine Rechtsberatung!
Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Dokumente, Musterbriefe und Formulierungshilfen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Die Studie zieht den Schluss, „dass grundsätzlich jeder für die Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung aufgewandte Euro schon bei sehr zurückhaltender Berechnungsweise etwa zwei Euro Einsparungen … zur Folge hat“ (Studie auf Seite 4).