Rechtsetzung und Rechtsprechung zum Sozial- und Arbeitslosenrecht


Neue Übersicht zu den Fachlichen Hinweisen der BA zu SGB II-Leistungen

Bei den "Fachlichen Hinweisen" handelt es sich um interne Dienstanweisungen der BA zur Ausgestaltung/Auslegung von SGB II Lei-stungen. Deren vollständige Veröffentlichung wurden von Harald Thomé gerichtlich er-stritten. Sie stellen ggf. wichtiges Hand-werkszeug bei der Konzipierung von Projekten, aber auch bei der Durchsetzung individueller Ansprüche dar.

Quelle:

Harald Thomé,

Referent für Arbeitslosen-

und Sozialhilferecht



 

Aufruf des DPWV (Deutsche Paritä-tische Wohlfahrtsverband – Gesamt-verband e. V., Der Paritätische) zum vorsoglichen Widerspruch gegen Harz-IV-Bescheide.


Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfän-ger auf, gegen neue Hartz-IV-Bescheide Widerspruch einzulegen.
Hintergrund ist, dass das Bundesarbeitsministerium den Regelsatz trotz aktueller Statistiken frühestens für 2017 neu festlegen will. Wie hoch die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) ausfällt, hängt entscheidend von der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundes-amts ab. Dabei ermittelt die Behörde anhand von etwa 200 Positionen wie Nahrungsmittel, Bekleidung oder Medikamente, wofür 60 000 Haushalte ihr Geld ausgeben. Eine EVS gibt es jedoch nur alle fünf Jahre. Derzeit beruhen die Hartz-IV-Leistungen noch auf der Stichprobe von 2008.

Die neuen Ergebnisse aus dem Jahr 2013 liegen bereits seit November 2015 vor. Das Bundesarbeitsministerium hatte jedoch angekündigt, zunächst die Daten auswerten zu wollen. Die aufgrund der EVS ermittelten neuen Regelbedarfshöhen sollen dann erst zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Ministerium will nach eigenen Angaben den Termin weder vorziehen, noch die neuen Regelsätze rückwirkend geltend lassen.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle den Link zu einem  vom DPWV pub-lizierten Musterwiderspruch.